Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Datenrettungsdienste
I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN UND GEGENSTAND DER ARBEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien eines Werkvertrags, der zwischen DataHelp s.r.o., Handelsregisternummer: 273 87 712, Sitz: U třetí baterie 1056/5, 162 00 Prag 6 - Břevnov, Geschäftsadresse: Jirsíkova 541/1, 186 00 Prag 8 - Karlín, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag unter Aktenzeichen: C 115695, als Auftragnehmer, und dem Auftraggeber geschlossen wird. Als Auftraggeber gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer gemäß § 2586 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden nachfolgend auch gemeinsam als "Vertragsparteien" bezeichnet.
Der Auftragnehmer ist ein auf Datenrettung spezialisiertes Unternehmen, d.h. auf die Zugänglichmachung unzugänglicher Dateninformationen, die auf Datenträgern gespeichert sind (Wiederherstellung), d.h. Speicherträger von Dateninformationen, die ein physikalisches Prinzip zur Datenspeicherung verwenden (insbesondere interne und externe Festplatten, RAID-Arrays, Speicherkarten, SSD-Laufwerke, NAS-Speicher, USB-Flash-Laufwerke, interner Speicher von Android-Geräten, interner Speicher von iOS-Geräten usw.) [nachfolgend als "Datenträger" bezeichnet].
Gegenstand des Werkvertrags ist in erster Linie die Bewertung/Überprüfung der Möglichkeit der Datenrettung, d.h. die Zugänglichmachung unzugänglicher Dateninformationen, die auf dem Datenträger gespeichert sind, durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber (nachfolgend als "Bewertung" bezeichnet) und die Verpflichtung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer den Preis für diese Bewertung gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu zahlen, die integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
Basierend auf den Bewertungsergebnissen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Vorschlag zum Abschluss eines Werkvertrags übermitteln, dessen Gegenstand die eigentliche Datenrettung sein wird, d.h. die Zugänglichmachung unzugänglicher Dateninformationen (nachfolgend als "Datenrettung" bezeichnet), oder der Auftraggeber wird darüber informiert, dass eine Datenrettung nicht durchgeführt werden kann.
Die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers ist auf der Website des Auftragnehmers verfügbar unter https://www.datahelp.eu/pricing/.
II. ABSCHLUSS DES WERKVERTRAGS
Der Werkvertrag wird schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über ein Formular auf der Website des Auftragnehmers (Bestellformular für kostenlose Diagnose und Abholung verfügbar auf der Website unter https://www.datahelp.eu/order/) oder konkludent durch Übergabe des Datenträgers an den Auftragnehmer geschlossen. In schriftlicher Form wird der Werkvertrag durch Unterzeichnung des Empfangsprotokolls durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder durch Ausstellung eines Empfangsprotokolls durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber geschlossen.
Bei Abschluss eines Werkvertrags gemäß Absatz 3 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln hat der Auftraggeber die Bestellung elektronisch per E-Mail oder über ein Formular auf der Website des Auftragnehmers an den Auftragnehmer zu senden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Identifikationsdaten mitzuteilen, d.h. bei einer natürlichen Person insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnsitz, oder bei einer juristischen Person Firmenname, Sitz, Handelsregisternummer, und wenn der Auftraggeber Umsatzsteuerpflichtiger ist, auch die Steuer-ID, optional auch die Lieferadresse, falls diese von der Wohnsitz- oder Sitzadresse abweicht, sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Nach Erhalt der Bestellung führt der Auftragnehmer die Bewertung durch und sendet dem Auftraggeber basierend auf den Bewertungsergebnissen elektronisch per E-Mail einen Vorschlag zum Abschluss eines Werkvertrags gemäß Absatz 4 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und informiert den Auftraggeber auch über den Preis der Arbeit (z.B. durch Zusendung der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers), das voraussichtliche Fertigstellungsdatum und sendet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber, oder informiert den Auftraggeber, dass eine Datenrettung nicht durchgeführt werden kann.
Der Werkvertrag wird geschlossen:
Bei Werkverträgen gemäß Absatz 3 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Moment des Eingangs der Bestellung beim Auftragnehmer, oder im Moment der Unterzeichnung des Empfangsprotokolls durch die Vertragsparteien, oder durch Ausstellung des Empfangsprotokolls durch den Auftragnehmer (bei schriftlichem Werkvertrag) oder bei Empfang des Datenträgers durch den Auftragnehmer zur Bewertung (bei konkludentem Abschluss des Werkvertrags).
Der Werkvertrag gemäß Absatz 4 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im Moment der Annahme des Vorschlags des Auftragnehmers zum Abschluss des Werkvertrags durch den Auftraggeber geschlossen, d.h. durch die Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass die Datenrettung durchgeführt werden soll.
Der Auftragnehmer wird einen Vorschlag zum Abschluss eines Werkvertrags nicht annehmen oder ist berechtigt, von einem bereits geschlossenen Werkvertrag zurückzutreten, insbesondere in folgenden Fällen:
- unzureichende Kapazität oder Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen bei mechanischer Beschädigung des Datenträgers;
- Nichtzahlung der Vorauszahlung, des Arbeitspreises oder eines Teils davon, oder der Versandkosten;
- höhere Gewalt.
III. PREIS DER ARBEIT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Preis der Arbeit ist in der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers angegeben, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, oder ist im Vorschlag zum Abschluss eines Werkvertrags gemäß Absatz 4 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, wobei zum Preis der Arbeit Versandkosten hinzukommen, sofern nicht anders vereinbart, sowie Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis der Arbeit spätestens bei Übergabe der Arbeit zu zahlen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeit eine Vorauszahlung, den Preis der Arbeit oder einen Teil davon, oder Versandkosten zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um einen vom Auftragnehmer für den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers arrangierten Versand.
IV. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Keine Vertragspartei ist berechtigt, aus anderen als gesetzlichen Gründen oder aus Gründen, die ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Werkvertrag genannt sind, vom Werkvertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anderweitig einseitig zu beenden, und die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Anwendung der §§ 1977 bis 1979, 1999, 2000, 2002 und 2003 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, aus.
Bei Rücktritt vom Werkvertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Gebühr in Rechnung zu stellen, auf die er im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeit bis zum Zeitpunkt des Rücktritts Anspruch erworben hat, gemäß dem in der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers angegebenen Stundensatz, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Bei Rücktritt vom Werkvertrag hat der Auftragnehmer auch Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeit entstandenen Kosten.
V. VERSAND DES DATENTRÄGERS
Auf Bestellung des Auftraggebers als Auftraggeber kann der Auftragnehmer als Spediteur die Beförderung einer den Datenträger enthaltenden Sendung von einem bestimmten Ort zu einem anderen bestimmten Ort in eigenem Namen und auf Rechnung des Auftraggebers organisieren, möglicherweise auch Handlungen im Zusammenhang mit dem Transport arrangieren oder durchführen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Gebühr zu zahlen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Beim Versand des Datenträgers handelt der Auftragnehmer also immer als Spediteur und nicht als Frachtführer, Wareneigentümer oder Transportbesteller.
Vor dem Versand des Datenträgers an den Auftragnehmer oder vor der Übergabe des Datenträgers an den Frachtführer zur Zustellung an den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, den Datenträger sorgfältig zu verpacken, um weitere Schäden zu vermeiden, immer mindestens in einem Karton (nicht nur in einem Umschlag oder Luftpolsterfolie oder anderer Folie), mit Mindestabmessungen der Sendung von 15 cm x 10 cm x 1 cm und Höchstabmessungen der Sendung von 100 cm für die längste Seite und einer Umfanglänge von maximal 250 cm (Umfanglänge berechnet sich als 2x Breite + 2x Höhe + Länge), wobei das Gewicht der Sendung 20 kg nicht überschreiten darf.
Bei Rücksendung des Datenträgers an den Auftraggeber wird der Datenträger an die vom Auftraggeber im Versandauftrag oder in der Bestellung angegebene Adresse geliefert, wobei die im Versandauftrag angegebene Adresse Vorrang hat.
Bei einem Versandauftrag durch den Auftraggeber erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtung zur Übergabe der Arbeit oder des Gegenstands (Ware im Falle des Kaufs des Datenträgers durch den Auftraggeber) durch Übergabe des Datenträgers an den ersten Frachtführer zum Transport an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Das Risiko der Beschädigung des Datenträgers geht in diesem Fall bei Übergabe an den ersten Frachtführer zum Transport an die vom Auftraggeber angegebene Adresse auf den Auftraggeber über.
Wird auf besonderen Wunsch des Auftraggebers eine besondere Versandmethode vereinbart, trägt der Auftraggeber das damit verbundene Risiko und alle zusätzlichen Kosten, die mit dieser Versandmethode verbunden sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Datenträger an der von ihm angegebenen Adresse entgegenzunehmen. Nimmt der Auftraggeber die Ware an der von ihm angegebenen Adresse nicht entgegen, befindet sich der Auftragnehmer nicht im Verzug mit der Übergabe der Arbeit und der Auftraggeber trägt die Kosten, die mit einer möglichen erneuten Zustellung des Datenträgers oder seiner Rücksendung an den Auftragnehmer verbunden sind.
Bei Empfang des Datenträgers vom Frachtführer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung des Datenträgers zu überprüfen und bei etwaigen Mängeln diese Mängel unverzüglich dem Frachtführer und dann auch dem Auftragnehmer zu melden. Bei Verpackungsschäden, die auf unbefugten Zugang zur Sendung hindeuten, muss der Auftraggeber die Sendung nicht vom Frachtführer annehmen.
VI. LEISTUNG, ÜBERGABE UND QUALITÄT DER ARBEIT UND RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG
Die Arbeit gilt als erbracht, wenn sie abgeschlossen und übergeben ist.
Die Arbeit ist abgeschlossen, wenn ihre Eignung für ihren Zweck nachgewiesen wird. Wird die Arbeit (Datenträger mit wiederhergestellten Dateninformationen) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers übergeben, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen vorführen. Die Arbeit kann dem Auftraggeber auch durch Zusendung eines Download-Links für die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen übergeben werden. Bei einem größeren Datenvolumen oder wenn der Auftraggeber bei Übergabe der Arbeit nicht die Vorführung der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen in den Räumlichkeiten verlangt hat, oder wenn der Datenträger an den Auftraggeber versandt wird oder durch Zusendung eines Download-Links für die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen übergeben wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Dateninformationen und ihre Eignung für ihren Zweck unverzüglich nach Erhalt des Datenträgers oder Zusendung des Download-Links für die Dateninformationen zu überprüfen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Übergabe der Arbeit.
Die Arbeit gilt als übergeben entweder durch Übergabe des Datenträgers an den Auftraggeber in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, oder durch Zusendung des Download-Links für die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen an den Auftraggeber an die dem Auftragnehmer mitgeteilte E-Mail-Adresse, oder durch Übergabe des Datenträgers mit den wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen an den Frachtführer zur Zustellung an die vom Auftraggeber angegebene Adresse, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Übergabe des Datenträgers in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen, andernfalls wird der Datenträger vom Auftragnehmer nicht übergeben. In diesem Fall befindet sich der Auftragnehmer nicht im Verzug mit der Leistungserbringung. Bei Übergabe des Datenträgers wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Versandprotokoll erstellt oder vom Auftragnehmer ausgestellt.
Die Arbeit gemäß Absatz 3 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erbracht durch Mitteilung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber.
Die Arbeit gemäß Absatz 4 von Artikel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erbracht bei Übergabe der Arbeit und gilt als mangelfrei, wenn die Erfolgsquote der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen 95% des Gesamtinhalts der auf dem Datenträger enthaltenen unzugänglichen Dateninformationen erreicht. Wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Beginn der Arbeit darauf hinweist, dass er eine Erfolgsquote von 95% der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen nicht garantieren kann, gilt die Arbeit auch dann als mangelfrei, wenn die Erfolgsquote der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen unter 95% liegt. Wenn der Auftraggeber bestimmte Dateninformationen angibt, deren Wiederherstellung (Zugänglichkeit) erforderlich ist, kann der Auftragnehmer die Datenrettung gemäß dieser Spezifikation durchführen, wobei in diesem Fall die Wiederherstellungserfolgsquote als Verhältnis des Volumens der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen zum Gesamtvolumen der vom Auftraggeber spezifisch angegebenen Dateninformationen bewertet wird.
Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber verursachte Mängel.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber keine Qualitätsgarantie.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Rechte aus mangelhafter Leistung werden durch die einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften geregelt, insbesondere durch das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und im Falle eines vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zum Zweck der Übergabe wiederhergestellter (zugänglicher) Dateninformationen gelieferten Datenträgers (nicht der auf dem Datenträger enthaltenen Dateninformationen) gelten die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, über Kaufverträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rechte aus mangelhafter Leistung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen so bald wie möglich nach Übergabe der Arbeit nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, um potenzielle Mängel zu identifizieren, und ist verpflichtet, Mängel dem Auftragnehmer (Reklamation) spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe der Arbeit zu melden. Die wiederhergestellten Dateninformationen werden immer auch auf den Datenträgern des Auftragnehmers gespeichert, insbesondere im Falle eines defekten Datenträgers, Verlust oder Beschädigung des Datenträgers während des Transports usw., jedoch nicht länger als 10 Tage ab dem Datum der Übergabe der Arbeit, und können daher innerhalb dieses Zeitraums auf einen anderen Datenträger für den Auftraggeber kopiert werden, oder ein Download-Link kann ihm vom Auftragnehmer zugesandt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte aus mangelhafter Leistung (Reklamation) durch Senden einer E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers info@datahelp.eu oder durch Senden einer schriftlichen Mitteilung an die Geschäftsadresse des Auftragnehmers: Jirsíkova 541/1, 186 00 Prag 8 - Karlín, geltend zu machen.
Wird der Datenträger mit den wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen über einen Frachtführer oder Postdienstleister an den Auftraggeber gesendet und ist die Sendung sichtbar beschädigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Reklamation durch Erstellung eines Protokolls über den Sendungsschaden zum Zeitpunkt des Empfangs vom Frachtführer oder Postdienstleister einzureichen oder die Annahme einer solchen beschädigten Sendung zu verweigern, andernfalls hat der Auftraggeber kein Recht, eine Reklamation beim Auftragnehmer einzureichen.
Der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zum Zweck der Durchführung der Arbeit übergebene Datenträger gilt als zerstörter Gegenstand (Abfall) und der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Datenträger nach Übergabe der Arbeit an den Auftraggeber zurückzugeben und ist berechtigt, ihn unwiderruflich zu entsorgen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Verlangt der Auftraggeber die Rückgabe des Datenträgers, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer spätestens bei Annahme des Vorschlags zum Abschluss eines Werkvertrags über die Datenrettung darüber zu informieren. Die Rückgabe des Datenträgers erfolgt durch den Auftragnehmer auf Kosten und Verantwortung des Auftraggebers, und der Auftragnehmer berechnet eine Gebühr für die Wiedermontage des Datenträgers in seinen ursprünglichen Zustand gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Wird der Datenträger an den Auftraggeber zurückgegeben, wird er vom Auftragnehmer immer in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, in dem er an den Auftragnehmer übergeben wurde, um Verlust oder Beschädigung seiner Komponenten zu verhindern. Bei erfolgloser Datenrettung oder wenn nur eine Bewertung durchgeführt wird und die Datenrettung nicht mehr vom Auftragnehmer durchgeführt wird, wird der Datenträger immer an den Auftraggeber zurückgegeben, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Datenträger spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert wird, abzuholen. Holt der Auftraggeber den Datenträger nicht innerhalb der im vorherigen Satz genannten Frist ab, setzt der Auftragnehmer eine zusätzliche Frist für die Abholung, und wenn der Auftraggeber den Datenträger auch innerhalb dieser zusätzlichen Frist nicht abholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Datenträger unwiderruflich zu entsorgen. Bei Verzug des Auftraggebers mit der Abholung des Datenträgers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Lagergebühren und etwaige Entsorgungskosten des Datenträgers gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu zahlen.
Ist der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergebene Datenträger verschlüsselt oder passwortgeschützt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer bereits in der Bestellung über diese Tatsachen zu informieren und alle erforderlichen Codes und Passwörter bereitzustellen. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht über die in diesem Absatz genannten Tatsachen in der Bestellung informiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber nachträglich eine Gebühr für die Entschlüsselung in Rechnung zu stellen. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Codes und Passwörter überhaupt nicht zur Verfügung, kann der Auftragnehmer keine Entschlüsselung oder Ausgangskontrolle der wiederhergestellten Dateninformationen durchführen und wird dem Auftraggeber nur eine Bit-Kopie übergeben, und der Auftraggeber muss die Entschlüsselung und Datenkontrolle selbst durchführen. In diesem Fall gilt die Arbeit jedoch als mangelfrei, wenn die Bit-Kopie mindestens 95% der Gesamtspeicherkapazität des Datenträgers enthält.
Vereinbaren die Vertragsparteien eine Datenrettung mit der "RAW"-Methode, die eine Datenrettung unabhängig vom Dateisystem und der Dateikennzeichnung oder -benennung darstellt, erkennt der Auftraggeber an, dass die wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen möglicherweise nicht so gekennzeichnet oder benannt und sortiert sind, wie sie ursprünglich vom Auftraggeber gekennzeichnet oder benannt und sortiert wurden, die Dateninformationen können auch teilweise unlesbar, unvollständig sein oder die vom Auftraggeber spezifisch angegebenen Dateninformationen nicht enthalten. Bei Verwendung der "RAW"-Methode gilt die Arbeit auch dann als mangelfrei, wenn sie keine 95%ige Erfolgsquote der wiederhergestellten (zugänglichen) Dateninformationen vom Gesamtinhalt der auf dem Datenträger enthaltenen unzugänglichen Dateninformationen erreicht.
Ist die Mitwirkung des Auftraggebers für die Durchführung der Arbeit erforderlich und verweigert der Auftraggeber diese Mitwirkung oder leistet sie auch innerhalb einer zusätzlichen Frist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Werkvertrag zurückzutreten.
VII. SONSTIGE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
Die Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist die Tschechische Handelsinspektion, wobei Informationen zur Beilegung dieser Streitigkeiten auf der Website https://www.coi.cz verfügbar sind, insbesondere unter https://www.coi.cz/informace-o-adr/. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die außerhalb des Rahmens ihrer Geschäftstätigkeit oder außerhalb der selbstständigen Ausübung ihres Berufs einen Werkvertrag mit dem Auftragnehmer abschließt oder anderweitig mit ihm handelt.
Die Vertragsparteien vereinbaren das Recht der Tschechischen Republik als das für den Werkvertrag und die sich daraus ergebenden und damit verbundenen Rechtsbeziehungen mit internationalem Element maßgebende Recht.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zuständigkeit der Gerichte der Tschechischen Republik für die Streitbeilegung.
Die Vertragsparteien erklären, dass sie das Risiko einer Änderung der Umstände übernehmen und dass eine Änderung der Umstände keine Vertragspartei berechtigt, diesbezügliche Ansprüche geltend zu machen, und die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Anwendung von § 1765 Abs. 1, § 1766 und § 2000 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, aus. Die Vertragsparteien verzichten auf jedes Recht, den Werkvertrag zu kündigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn die gegenseitigen Leistungen aus diesem Werkvertrag grob unverhältnismäßig waren, und schließen ausdrücklich die Anwendung der §§ 1793 bis 1796 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, aus.
Befindet sich eine Vertragspartei im Verzug mit der Zahlung einer Geldschuld, so ist diese Vertragspartei als Schuldner verpflichtet, der anderen Vertragspartei als Gläubiger Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag in der nach den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zu zahlen. Der Gläubiger hat auch Anspruch auf vollen Ersatz des durch die Nichterfüllung der Geldschuld verursachten Schadens, unabhängig davon, ob dieser durch Verzugszinsen gedeckt ist oder nicht.
Wird der Werkvertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen, schließen die Vertragsparteien ausdrücklich die Anwendung der §§ 1799, 1800 und 2158 bis 2174 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, aus.
Handelsbräuche, ob allgemein beachtet oder in einer bestimmten Branche, haben keinen Vorrang vor den Bestimmungen des Werkvertrags, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der geltenden Rechtsvorschriften.
VIII. DATENSCHUTZ
Der Schutz personenbezogener Daten wird durch das Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) geregelt.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Auftragnehmer nach Absenden der Bestellung oder nach Abschluss des Werkvertrags die im Werkvertrag (Bestellung) enthaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers verarbeiten wird, insbesondere Name und Vorname, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (nachfolgend als "personenbezogene Daten" bezeichnet).
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck:
- Erfüllung des Vertragsverhältnisses (insbesondere für den Abschluss des Werkvertrags, die Erfüllung des Werkvertrags, die Bearbeitung von Reklamationen, die Bearbeitung von Bestellungen, die Ausstellung und den Versand von Rechnungen, die Eintreibung von Forderungen, einschließlich der Geltendmachung von Rechten vor Gerichten, bei Versicherungsgesellschaften usw.),
- Erfüllung von durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften auferlegten Verpflichtungen (insbesondere Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen, statistischer Verpflichtungen, Verpflichtungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden usw.),
- Versand von Angeboten neuer und bestehender Produkte des Auftragnehmers (kommerzielle Mitteilungen des Auftragnehmers), vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zum Erhalt dieser Angebote.
Der Auftragnehmer kann die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers einem Dritten als Auftragsverarbeiter anvertrauen.
Die oben genannten personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer nur für den für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlichen Zeitraum verarbeitet. Personenbezogene Daten werden hauptsächlich in elektronischer Form mit automatisierten Mitteln oder in gedruckter Form mit nicht automatisierten Mitteln verarbeitet.
Der Auftraggeber als betroffene Person hat in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten Rechte, die sich aus den Datenschutzvorschriften ergeben und die er gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen kann, nämlich:
- Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten
Wenn der Auftraggeber daran interessiert ist, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten der Auftragnehmer über ihn verarbeitet, hat er das Recht, vom Auftragnehmer Auskunft darüber zu erhalten, ob seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und wenn ja, hat er auch das Recht auf Zugang zu diesen personenbezogenen Daten. Bei wiederholter Anfrage des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung der Informationen in Form einer Vorauszahlung zu verlangen, und wenn der Auftraggeber diese Vorauszahlung nicht leistet, werden die Informationen nicht bereitgestellt. - Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unwahrer personenbezogener Daten
Verarbeitet der Auftragnehmer unrichtige oder unwahre personenbezogene Daten über den Auftraggeber, hat der Auftraggeber das Recht, deren Berichtigung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu berichtigen, jedoch immer unter Berücksichtigung seiner personellen und technischen Möglichkeiten. - Recht auf Erläuterung
Würde die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer den Schutz seiner Persönlichkeit oder Privatsphäre verletzen oder würden die personenbezogenen Daten unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften verarbeitet, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer eine Erläuterung zu verlangen. - Recht auf Kontaktaufnahme mit der Datenschutzbehörde
Ist der Auftraggeber der Überzeugung, dass der Auftragnehmer das Recht des Auftraggebers auf Schutz der Privatsphäre verletzt, hat er das Recht, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, die das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ist, Handelsregisternummer: 70837627, mit Sitz in Pplk. Sochora 27, 170 00 Prag 7. - Recht auf Löschung personenbezogener Daten
Werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt oder werden sie vom Auftragnehmer rechtswidrig verarbeitet, hat der Auftraggeber das Recht, deren Löschung zu verlangen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
Möchte der Auftraggeber nicht, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht werden, sondern nur eine vorübergehende Einschränkung des Umfangs der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, hat er das Recht, den Auftragnehmer um Einschränkung der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zu ersuchen. - Recht auf Datenübertragbarkeit
Möchte der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seine personenbezogenen Daten an ein anderes Unternehmen überträgt, hat er das Recht auf Datenübertragbarkeit an dieses Unternehmen. Könnte die Ausübung dieses Rechts jedoch die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigen, wird der Auftragnehmer einem solchen Antrag nicht nachkommen. - Widerspruchsrecht
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen, die für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt oder zum Schutz der berechtigten Interessen des Auftragnehmers verarbeitet werden. Weist der Auftragnehmer nicht nach, dass ein zwingender berechtigter Grund für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers vorliegt, der die Interessen oder Rechte und Freiheiten des Auftraggebers überwiegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund des Widerspruchs des Auftraggebers unverzüglich einzustellen. - Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten auf Grundlage einer vom Auftraggeber erteilten Einwilligung, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Bei Ausübung der im vorherigen Absatz aufgeführten Rechte kann sich der Auftraggeber schriftlich an die Geschäftsadresse des Auftragnehmers wenden: DataHelp s.r.o., Jirsíkova 541/1, 186 00 Prag 8 - Karlín, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers info@datahelp.eu.
Der Auftragnehmer wird auf die Anfrage des Auftraggebers gemäß diesem Artikel VIII der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage antworten. Falls erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Frist um maximal 2 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verlängerung der Frist einschließlich der Gründe für die Verlängerung zu informieren.
In Prag am 25. September 2023
DataHelp s.r.o.
Aleš Wagner - Geschäftsführer